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RG, 09.07.1886 - Rep. III. 70/86 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Kann auf Grund der zum Schutze des Gebrauches öffentlicher Flüsse gegebenen Interdikte einem Gewerbetreibenden die Einführung der Abfallwässer seines Gewerbebetriebes in einen öffentlichen Fluß untersagt werden, wenn durch dieselben das Wasser des Flusses für die ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung der Einführung von Abfallwässer in einen öffentlichen Fluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 16, 144
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 22.06.1987 - 1 S 1699/86
Zu den formellen und materiellen Wirksamkeitsanforderungen einer Rechtsverordnung …
Dieser in § 14 Abs. 1 S. 1 WG geregelte sowie als traditionelle Schranke des vom einzelnen konkret und real ausübbaren Gemeingebrauchs allgemein anerkannte Grundsatz besagt, daß der (individuelle) Gemeingebrauch in dem gleichen Recht anderer Benutzer seine Grenze findet; demgemäß haben die Gemeingebrauchsberechtigten aufeinander Rücksicht zu nehmen und, soweit die Befugnisse nicht ohne Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs oder gleichrangiger und vorrangiger Rechte Dritter ausgeübt werden können, die Behörden eine Ordnungsregelung nach dem Prinzip der gleichmäßigen Wahrung der Rechte aller Beteiligten zu treffen (h.M. seit RG, Urt. v. 9.7.1886, RGZ 16, 144/146;… s. BVerwG, Urt. v. 14.3.1957, BVerwGE 4, 342/344;… Scheuner, in: Festschrift für Gieseke, 1958, S. 73; Friesecke, DVBl. 1960, 711; Salzwedel, ZfW 1962, 73, 83 ff., 89 ff.; ders., DÖV 1963, 241/244 f.;… Papier, aaO, S. 70 ff., 116, 126 f.;… Gieseke/Wiedemann/Czychowski, aaO, § 23 RdNr. 30;… Bulling/Finkenbeiner, aaO, § 26 RdNr. 2, § 14 RdNr. 1;… Habel/Kuckuck, aaO, § 26 RdNr. 2, § 14 RdNr. 1 f.; jew. m.w.N. ).